AGB-Klausel unwirksam – Bank zur individuellen Kundenbenachrichtigung verpflichtet
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Bank Kunden individuell über die Unwirksamkeit einer in Verträgen über Spareinlagen verwendeten Klausel zum Verwahrentgelt informieren muss. Die gerichtliche Untersagung allein beseitige die fortbestehende Fehlvorstellung der Verbraucher nicht, weshalb eine persönliche Benachrichtigung per Post oder E-Mail erforderlich sei.