Haftung des § 45 LuftVG greift bei Tandemsprung
Der Kläger buchte bei der Beklagten einen Tandem-Fallschirmsprung. Die Beklagte mit Sitz in Köln führt ihre Tandemsprünge von einem kleinen Flugplatz in der Eifel durch. Dabei ist der Tandem-Passagier mitdem Tandem-Piloten über ein Spezialgurtzeug fest verbunden. Nach ca. 20-minütigem Flug auf die richtige Höhe steigt das Tandem aus dem Flugzeug…