• Euro-Banknoten und -Münzen werden in Kroatien in Umlauf gebracht
• Kroatische Zentralbank nun Teil des Eurosystems
• Euroraum hat jetzt 20 Mitgliedsländer
• Nach Phase der engen Zusammenarbeit ist kroatische Zentralbank nun Vollmitglied des SSM


Heute ist der Euro in Kroatien in Umlauf gebracht worden. Somit verwenden jetzt 20 Mitgliedstaaten
der Europäischen Union (EU) die gemeinsame europäische Währung.
„Ich heiße Kroatien in der Euro-Familie willkommen und freue mich, dass es nun im EZB-Rat in
Frankfurt am Main vertreten ist“, so EZB-Präsidentin Christine Lagarde. „Kroatien hat hart gearbeitet,
um das 20. Mitglied des Euroraums zu werden – und die harte Arbeit hat sich gelohnt. Ich gratuliere
der kroatischen Bevölkerung. Dieser Beitritt zeigt, dass der Euro eine attraktive Währung ist, die
seinen Mitgliedsländern Stabilität bringt.“
Mit dem Beitritt Kroatiens zum Euroraum wird seine nationale Zentralbank, die Hrvatska narodna
banka, Mitglied des Eurosystems. Letzteres ist das Zentralbanksystem des Euroraums und umfasst
neben der EZB die nationalen Zentralbanken der Länder, deren Währung der Euro ist.
Die Hrvatska narodna banka ist nun Vollmitglied des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single
Supervisory Mechanism – SSM). Eine enge Zusammenarbeit wurde bereits im Oktober 2020
aufgenommen. Derzeit beaufsichtigt die EZB fünf bedeutende Institute in Kroatien direkt und 16
weniger bedeutende Institute indirekt. Zu den Aufsichtsaufgaben der EZB zählen u. a. die Vergabe
von Bankzulassungen und die Beurteilung von Käufern qualifizierter Beteiligungen für alle Banken. Im
Aufsichtsgremium der EZB wird die Hrvatska narodna banka bereits durch einen Vertreter
repräsentiert

Die Hrvatska narodna banka hat den Restbetrag ihres Anteils am Kapital der EZB eingezahlt und der
EZB ihren Beitrag zu den Währungsreserven der EZB übertragen. Die kroatischen Geschäftspartner
des Eurosystems können nun an den Offenmarktgeschäften der EZB teilnehmen, die nach dem 1. Januar 2023 angekündigt werden. Ein Verzeichnis der mindestreservepflichtigen Kreditinstitute und
Zweigstellen von Kreditinstituten in Kroatien wird in Kürze auf der Website der EZB veröffentlicht.
Zudem werden Verzeichnisse von Zweigstellen kroatischer Kreditinstitute veröffentlicht, die in anderen
EU-Mitgliedstaaten ansässig sind, die bereits den Euro verwenden. Am 28. Oktober 2022 gab die EZB
Übergangsbestimmungen für die Mindestreservepflicht bekannt. In Kroatien befindliche
Vermögenswerte, die die entsprechenden Anforderungen erfüllen, werden in das Verzeichnis der
notenbankfähigen Sicherheiten des Euroraums aufgenommen.
Der Beitritt Kroatiens zum Euroraum als 20. Mitglied hat auch eine Änderung der Rotation der
Stimmrechte im EZB-Rat zur Folge. Der neue Rotationsmodus kann diesem Kalender entnommen
werden.
Auch bei der Kapitalzeichnung des Eurosystems haben sich durch die Mitgliedschaft Kroatiens im
Euroraum Änderungen ergeben.

Quelle: Europäische Zentralbank, Pressemitteilung vom 1. Januar 2022

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