Abschaffung des Güterrechtsregisters zum 1. Januar 2023
Das seit dem 1. Januar 1900 in Deutschland bestehende Güterrechtsregister wird zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Die entsprechenden Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden ersatzlos aufgehoben. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt hierzu: „Mit Gesetzesbüchern ist es manchmal wie mit Kellerverschlägen oder Dachböden: Längst nicht alles, was dort steht, wird noch…