Keine EEG-Umlagepflicht bei Betrieb der Stromerzeugungsanlage für die Deutsche Flugsicherung auf dem Campus Langen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute verkündeter Entscheidung bestätigt, dass die Beklagte keine EEG-Umlage für die von ihr betriebene Stromerzeugungsanlage trotz Weiterverteilung an zwei Nutzer zahlen muss. Sie könne sich jedenfalls auf ein Leistungsverweigerungsrecht (§ 104 Abs. 4 EEG 2017) berufen. Die Klägerin begehrt als Übertragungsnetzbetreiberin die…