Aus Anlass der Sprengung eines Geldautomaten am Freitag Nacht in Neu-Isenburg und weiterer Sprengungen in den letzten Tagen führte Justizminister Roman Poseck heute in Wiesbaden aus:
„Die Abschreckungswirkung des Strafrechts muss bei Geldautomatensprengungen deutlicher werden. Wir brauchen ein Zusammenspiel von Prävention und Repression, um diese hoch gefährlichen und skrupellosen Taten wirksam zu bekämpfen. Zum einen müssen die Banken mehr in die Prävention investieren. Zum anderen muss der Gesetzgeber die Mindeststrafe für die Geldautomatensprengung deutlich anheben. Es besteht ein Wertungswiderspruch, wenn die Mindeststrafe beim klassischen Bankraub alter Schule bei 5 Jahren liegt und die Geldautomatensprengung in der Regel nur mit einer Mindeststrafe von einem Jahr versehen ist. Wir haben es bei dem Phänomen in der Regel mit international agierenden Tätergruppen zu tun. Die Härte des Gesetzes ist hier unverzichtbar. Hessen hatte das Thema bereits auf die Tagesordnung der Justizministerkonferenz im Mai in Berlin gesetzt. Mit breiter Mehrheit ist der Bundesjustizminister um Prüfung eines Änderungsbedarfs im Strafrecht gebeten worden. Ich werde an dem Thema dranbleiben und mich weiter für eine Anhebung des Strafrahmens stark machen – im Interesse der Sicherheit der Menschen, die unter den Folgen der Sprengungen leiden.“
In den letzten Tagen hatte es bereits Geldautomatensprengungen in Bad Vilbel, Königstein und Fulda gegeben.