Keine Bundeskompetenz: Triage-Regeln im Infektionsschutzgesetz verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen im Infektionsschutzgesetz für nichtig erklärt. Der Bund habe keine Kompetenz, die Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen gesetzlich zu regeln. Künftig liegt die Verantwortung für diskriminierungssensible Triage-Vorgaben bei den Ländern.