OVG Berlin-Brandenburg: Verbot politischer Betätigung beim „Palästina Kongress“ rechtswidrig
Das OVG Berlin-Brandenburg hat den Antrag des Landes Berlin auf Berufung gegen das Urteil zum „Palästina Kongress“ abgelehnt. Damit steht rechtskräftig fest, dass das Verbot einer politischen Betätigung gegen einen eingeladenen Redner rechtswidrig war.