Bebauungsplan Nr. 34 „Zwischen B 73 und Mühlenstraße“ der Gemeinde Himmelpforten ist rechtmäßig
Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 15. Januar 2025 den Normenkontrollantrag eines Umweltverbands gegen den Bebauungsplan Nr. 34 „Zwischen B 73 und Mühlenstraße" der Gemeinde Himmelpforten abgelehnt (Az.: 1 KN 37/23).