Die Fraktion Die Linke unterstützt die von der Ampel-Koalition geplante Aufhebung des sogenannten Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB). Darüber hinaus fordert die Fraktion, „die vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen auf Wunsch der schwangeren Person durch Streichung des Paragrafen 218 StGB“. Die bisherige Beratungspflicht soll ferner durch ein Recht auf Beratung ersetzt werden, der „Beratungszwang“ nach Paragraf 218a Absatz 4 und Paragraf 219 StGB abgeschafft werden. „Reproduktive Gerechtigkeit“ will die Fraktion zum Regierungsziel erklärt wissen. Das geht aus einem Antrag der Fraktion (20/1736) hervor, der am Freitag gemeinsam mit dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1635) sowie einem Antrag der Unionsfraktion (20/1017), der sich gegen die Aufhebung ausspricht, auf der Tagesordnung steht.

Wie die Fraktion zur Begründung ausführt, hätten „das über 150 Jahre geltende grundsätzliche Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in § 218 StGB sowie die fast ein Jahrhundert andauernde Wirkung des Regelungsinhalts des § 219a StGB […] tiefe Spuren in der Versorgungslage für Schwangere, die einen Abbruch wünschen, hinterlassen“. Daher seien weitere Maßnahmen von Nöten, „um körperliche und sexuelle Selbstbestimmung, Entscheidungsfreiheit und ausreichende Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen tatsächlich sicherzustellen“, schreibt die Fraktion.

Neben einem Ausbau von Beratungsangeboten fordert die Fraktion „den wirksamen Schutz vor Belästigung von Schwangeren und medizinischem oder beratendem Personal in Form von Gehsteigbelästigung vor Beratungsstellen und Praxen beziehungsweise Kliniken oder Belästigung im digitalen Raum durch aggressive Fehlinformation und Hassrede, insbesondere den Gebrauch von Holocaust verharmlosender Polemik in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche“.

Zudem sprechen sich die Abgeordneten für eine Verbesserung der „Versorgungslage mit Schwangerschaftsabbrüchen“ aus, etwa durch die Verankerung von Schwangerschaftsabbrüchen in der Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern. Zudem müsse ein flächendeckendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs sichergestellt werden. „Wenn nötig ist dies durch weitere Regelungen, die Kliniken in öffentlicher Hand verpflichten, die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu ermöglichen, zu realisieren“, fordert die Fraktion. Ferner verlangt die Fraktion, dass die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden sollten.

Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-892626

Die hib-Meldung zum Unions-Antrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-885932

Zu den beiden Anträge und der Gesetzentwurf findet am Mittwoch, 18. Mai, eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss statt: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/891746-891746

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 224 vom 11. Mai 2022

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