Die Bundesanwaltschaft hat am 26. April 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den irakischen Staatsangehörigen Abdel J. S. erhoben.

Der Angeschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung hinreichend verdächtig (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB). Zudem werden ihm Kriegsverbrechen der Tötung, Verstümmelung, Folter und Bestrafung ohne ordentliches Gerichtsverfahren zur Last gelegt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 7 VStGB). Die Verhaltensweisen erfüllen zum Teil auch Tatbestände nach dem StGB (§ 211 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB, § 226 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Abdel J. S. schloss sich spätestens im Juni 2014 im Irak der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) an. Zwischen Juni 2014 und Ende 2014 beteiligte er sich bei zwei Gelegenheiten an drakonischen öffentlichen Bestrafungsaktionen des IS in der Ortschaft Al Qaim. In einem Fall ging es um die Vollstreckung von Todesurteilen gegen mindestens sechs Gefangene. Der Angeschuldigte verbrachte einen der Gefangenen zum Hinrichtungsort, überwachte das Geschehen und gab durch das Abfeuern seiner Pistole das Startsignal für die Exekution. In dem zweiten Fall sicherte er bewaffnet die öffentliche Amputation der Hand eines vermeintlichen Diebes ab. Der IS verhängte und vollstreckte die Strafen, ohne dass die Opfer Zugang zu einem ordentlich bestellten Gericht hatten.

Im Frühherbst 2014 nahm Abdel J. S. zusammen mit anderen IS-Kämpfern in Al Qaim eine Person fest und misshandelte diese in der Haft mit Schlägen und Tritten, um Informationen zu erpressen.

Abdel J. S. war am 11. Oktober 2023 festgenommen worden und befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft.

(c) GBA, 07.05.2024

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