Die Bundesanwaltschaft hat gestern (6. Mai 2024) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 2. Mai 2024 die deutsche Staatsangehörige Hanna S. in Nürnberg von Beamten des Landeskriminalamts Sachsen mit Unterstützung des Polizeipräsidiums Mittelfranken festnehmen lassen.

Gegen die Beschuldigte besteht der dringende Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 StGB) sowie der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 StGB).

In dem Haftbefehl wird ihr im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Die Beschuldigte schloss sich spätestens Anfang Februar 2023 einer linksextremistischen Vereinigung an. Deren Angehörige teilen eine militante linksextremistische Ideologie, die eine Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats und des staatlichen Gewaltmonopols beinhaltet. Die Vereinigung hat es sich zum Ziel gesetzt, mit Gewalt gegen Angehörige des politisch rechten Spektrums vorzugehen. Vor diesem Hintergrund verübten Mitglieder der Vereinigung im Februar 2023 in der ungarischen Hauptstadt Budapest mindestens fünf körperliche Angriffe auf Personen, die aus Sicht der Angreifer dem rechten Spektrum zuzuordnen waren. Die Vorfälle ereigneten sich anlässlich des sogenannten „Tags der Ehre“, zu dem Rechtsextremisten aus ganz Europa jedes Jahr nach Budapest kommen, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt am 11. Februar 1945 zu gedenken.

Hanna S. beteiligte sich am 10. und 11. Februar 2023 zusammen mit anderen Mitgliedern der Vereinigung an zwei Überfällen auf öffentlichen Plätzen in Budapest. Dabei schlugen die Angreifer mehrfach mit Schlagstöcken und anderem Schlagwerkzeug auf insgesamt drei Personen ein und besprühten diese mit Pfefferspray. Die Geschädigten erlitten multiple Prellungen und Platzwunden insbesondere im Bereich des Kopfes.

Hanna S. wurde gestern (6. Mai 2024) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

(c) Generalbundesanwalt, 07.05.2024

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