Elektronische Aktenführung, virtuelle Verhandlungen und KI-Einsatz: Die Welt wird immer digitaler und auch die Justiz treibt die Digitalisierung weiter voran. Der Vorsitzende der 93. Justizministerkonferenz und bayerische Justizminister Georg Eisenreich: „Die Länder wollen die Chancen der Digitalisierung nutzen. Deshalb treiben wir die Digitalisierung voran. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht eine zeitgemäß ausgestattete Justiz, die vielfältige digitale Serviceangebote zur Verfügung stellt. Die Digitalisierung bedeutet für alle Bundesländer einen gewaltigen personellen und finanziellen Kraftakt. Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, den Pakt für den Rechtsstaat zu verstetigen und um einen Digitalpakt zu erweitern. Es ist Zeit, den Worten Taten folgen zu lassen. Wir brauchen zeitnah Ergebnisse.“
Die Digitalisierung führt zu erheblichen Veränderungen der Arbeitsabläufe und stellt dabei hohe Anforderungen an alle Beteiligten – sowohl bei der Qualifikation der Justizangehörigen als auch bei der technischen Ausstattung und der Organisation der Verfahren. Ab dem 1. Januar 2026 muss die E-Akte an allen deutschen Gerichten eingeführt sein. Daneben setzen die Länder auch andere Gesetzgebungsvorhaben des Bundes um, oft im Bereich der digitalen Transformation. Eisenreich: „Die hohen Kosten für die technische Ausstattung und den Betrieb tragen die Länder bislang allein. Viele der ständig wachsenden Anforderungen an die Justiz der Länder werden durch Gesetzgebung des Bundes verursacht. Daher muss sich der Bund an den Kosten auch angemessen beteiligen.“
Bayern bringt dazu einen Antrag bei der 93. Justizministerkonferenz (1./2. Juni) ein. Die Justizministerinnen und Justizminister fordern den Bund darin auf, Verhandlungen mit den Ländern aufzunehmen über:
- die dauerhafte und nachhaltige Weiterfinanzierung der im Rahmen des Pakts für den Rechtsstaat bereits geschaffenen Planstellen und Stellen,
- eine finanzielle Beteiligung des Bundes an personellen und sachlichen Aufwänden in den Gerichten und Staatsanwaltschaften der Länder, die durch Bundesgesetze verursacht werden
- und über gemeinsame Investitionen von Bund und Ländern in die Digitalisierung der Justiz im Sinne eines Digitalpakts für die Justiz.
Hintergrund:
- Die Länder hatten sich im ursprünglichen Pakt für den Rechtsstaat (1.0) verpflichtet, im Justizbereich im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 insgesamt 2.000 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte (zuzüglich des dafür notwendigen Personals für den nicht-richterlichen und nichtstaatsanwaltlichen Bereich) zu schaffen und zu besetzen. Der Bund beteiligte sich mit einmalig 220 Mio. Euro an der Umsetzung des Pakts für den Rechtsstaat.
- Mit Beschluss vom 16. Juni 2021 haben sich die Justizministerinnen und Justizminister der Länder auf ihrer Frühjahrskonferenz unter der Überschrift „Personalverstärkungen nachhaltig fortsetzen und Digitalisierung der Justiz vorantreiben – Pakt für den Rechtsstaat 2.0“ für eine Fortschreibung und Intensivierung des Paktes für den Rechtsstaat ausgesprochen. Sie wiesen darauf hin, dass die Digitalisierung der Justiz als zentrales Zukunftsprojekt der Länder in den kommenden Jahren zwingend erforderlich ist und konsequent zum Erfolg geführt werden muss, um den Rechtsstaat fit für die Zukunft zu machen. Dies werde einen erheblichen zusätzlichen personellen wie finanziellen Ressourceneinsatz durch die Landesjustizverwaltungen erfordern. Die Justizministerinnen und Justizminister sahen hierbei auch den Bund in der Verantwortung und die Notwendigkeit einer Verlängerung und Intensivierung seines finanziellen Engagements im Wege einer nachhaltigen Weiterentwicklung des Pakts für den Rechtsstaat.
- Mit Beschluss vom 11. November 2021 haben die Justizministerinnen und Justizminister darauf hingewiesen, dass die finanzielle Unterstützung der Justiz und ihrer Digitalisierung nachhaltig sein und den Justizhaushalten zufließen müsse. Dabei müsse ein erneuerter Pakt für den Rechtsstaat neben der Weiterfinanzierung der bislang eingerichteten Stellen auch neue Herausforderungen, die insbesondere durch die Gesetzgebung des Bundes verursacht werden, in den Blick nehmen. Ebenso müssten gemeinsame Investitionen von Bund und Ländern in die Digitalisierung einschließlich des hieraus entstehenden Personalbedarfs der Justiz berücksichtigt werden. Im Übrigen bekräftigten sie ihren Beschluss vom 16. Juni 2021.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 27. Mai 2022