Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag (30. April) seine Rechtsprechung zur Verkehrsdatenspeicherung weiter konkretisiert. Demnach ist die allgemeine und unterschiedslose Verkehrsdatenspeicherung zwar weiterhin grundsätzlich unzulässig. Insbesondere für die Speicherung von IP-Adressen hat der EuGH aber weitere Spielräume zugelassen. Eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen, die einer Quelle zugeordnet werden können, ist demnach unter bestimmten Bedingungen zur Bekämpfung auch allgemeiner – nicht nur wie bislang schwerer – Kriminalität zulässig. Der Entscheidung lag ein Fall aus Frankreich zu Urheberrechtsverstößen zugrunde. 

Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärt zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs u.a. zur Speicherung von IP-Adressen (Urteil des EuGH / Plenum vom 30.04.2024, Rechtssache C-470/21): 

„Der Europäische Gerichtshof hat durch das Urteil des Plenums aller 27 Richterinnen und Richter jetzt sehr deutlich entschieden, dass eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen zur Verbrechensbekämpfung nicht nur ausdrücklichzulässig ist, sondern auch zwingend erforderlich ist. Ansonsten bestehe eine ‚echte Gefahr der systemischen Straflosigkeit‘, weil Straftaten nicht aufgedeckt werden – so der Wortlaut des EuGH-Urteils. Der Gerichtshof hat genauso festgestellt, dass die IP-Adresse oft der einzige Ermittlungsansatz ist. An der Beschränkung auf Fälle schwerer Kriminalität wie der entsetzlichen sexualisierten Gewalt gegen Kinder hält der Europäische Gerichtshof nicht mehr fest. Das sind wesentliche Neuerungen und Wegmarken, die das höchste EU-Gericht vorgibt. Dies unterstreicht sehr deutlich die Linie aller Innenminister, Sicherheits- und Ermittlungsbehörden in Deutschland. Wir brauchen eine kurzzeitige Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen bei den Anbietern, um Täter zu identifizieren,Kriminalität effektiv zu bekämpfen und insbesondere Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Dafür werde ich mich weiter stark einsetzen. Der Schutz der inneren Sicherheit erfordert, den ernsten Bedrohungslagen vom islamistischen Terror bis zu schwerer Kriminalität ins Auge zu sehen und zu handeln. Dafür brauchen wir die notwendigen Instrumente. Alles andere ist nicht zu verantworten.“

Die Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs finden Sie hier:

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2024-04/cp240075de.pdf

Das Urteil finden Sie hier:

https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=285361&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=1687770

(c) BMI, 02.05.2024

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