Am 30. April 2024 passierte ein in Berlin zugelassener Porsche die deutsch-tschechische Grenze in Breitenau (BAB 17). Nach eigenen Angaben war der türkische Staatsangehörige auf dem Weg nach Polen. Für die mitgeführten und nicht angemeldeten 27.000 Euro machte er weder Angaben zur Herkunft des Geldes noch zu dessen Verwendungs-zweck. Daraufhin wurde das Geld sichergestellt und einem sogenannten Clearingverfahren zugeführt.

Einige Tage vorher fanden Zöllner*innen in einem deutschen PKW, der aus Österreich kam, Goldschmuck, Silbermünzen und 10.000 Euro.

Allein im Monat April 2024 konnte durch die Kontrolleinheiten des Hauptzollamtes Dresden Bargeld im Wert von fast 183.000 Euro sichergestellt werden. Auch die bei Kontrollen sichergestellten 190 Silbermünzen mit einem Gesamtgewicht von über fünf Kilogramm und 800 Gramm Saphire gelten als gleichgestellte Zahlungsmittel.

Können Angaben eines Beteiligten nicht schlüssig belegt werden oder besteht der Verdacht, dass Barmittel aus Straftaten stammen könnten, entscheidet das sogenannte Clearingverfahren darüber, ob Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche aufgenommen werden müssen.

Zusatzinformation:

Europaweit sind Drittlandreisende verpflichtet, Barmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in die beziehungsweise aus der Europäischen Union anzumelden. Reisende, die innerhalb der Europäischen Union unterwegs sind, müssen mitgeführte Barmittel auf Befragen angeben. Ziel der Anzeigepflicht ist es, illegale Geldbewegungen über die Grenzen Deutschlands hinweg zu unterbinden, um dadurch Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität zu bekämpfen.

(c) HZA Dresden, 02.05.2024

Cookie Consent mit Real Cookie Banner