Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
München, 29. Oktober 2026 (JPD) – Ein am Stationierungsflughafen geparktes Flugzeug kann zur ersten Tätigkeitsstätte eines Piloten gehören. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 9. September 2026 entschieden (Az. VI R 4/25). Fahrten zwischen Wohnung und Flughafen können dann lediglich mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten berücksichtigt werden. Ein angestellter Pilot hatte seine Fahrtkosten nach Dienstreisegrundsätzen geltend gemacht. Er argumentierte, seine berufliche Tätigkeit finde überwiegend im Flugzeug statt, das keine ortsfeste betriebliche Einrichtung darstelle. Finanzamt und Finanzgericht lehnten den höheren Werbungskostenabzug ab. Der BFH bestätigte diese Auffassung. Solange sich ein Flugzeug in der Parkposition befinde, sei es dem ortsfesten Flughafengelände zuzurechnen. Erst mit dem Verlassen der Parkposition gehe es in den Flugbetrieb über. Der…
BGH, Beschluss vom 23.09.2026 – III ZB 7/25: Ansprüche gegen die Wirecard-Abschlussprüferin wegen Bestätigungsvermerken fallen nicht unter das frühere KapMuG.
Das OLG Düsseldorf hat gegen zwei 19-jährige Deutsche Auslieferungshaft nach Bulgarien angeordnet. Grundlage sind Europäische Haftbefehle. Die Auslieferungsentscheidung steht noch aus.
BFH, Urteil vom 21.08.2026 – IX R 13/25: Kosten zur Beseitigung von Bergschäden können sofort abziehbare Werbungskosten sein, sofern keine wesentliche Verbesserung vorliegt.
LG Frankenthal, Urteil vom 18.09.2026 – 9 O 46/25: Eine Frau muss knapp 6.000 Euro aus einem Online-Betrug ihres Ex-Freundes zurückzahlen, obwohl ihre Tatbeteiligung offenblieb.
BFH, Urteil vom 19.08.2026 – X R 8/25: Eine Ablaufhemmung durch Steuerfahndung setzt voraus, dass der konkrete Ermittlungsgegenstand erkennbar ist.
Das Landgericht Berlin I verurteilt einen 69-Jährigen wegen 22 schwerer Vergewaltigungen zu zwölf Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung.
Der BGH präzisiert den Deckungsschutz bei Dieselklagen: Spätere höchstrichterliche Rechtsprechung bestimmt die Erfolgsaussichten im Berufungsverfahren.
Das VG Köln hält die neue Verkehrsführung auf der Oxfordstraße in Bonn für voraussichtlich rechtswidrig. Mehrere Radfahrer hatten Eilanträge gestellt.
Dr. Charlotte Rau wird neue Vizepräsidentin des Landgerichts Darmstadt. Die bisher im Justizministerium tätige Juristin tritt ihr Amt am 1. Dezember 2026 an.
Der BGH bestätigt die lebenslange Haft wegen Mordes an der Ehefrau. Das Urteil des LG Chemnitz einschließlich besonderer Schuldschwere ist rechtskräftig.
Dr. Dietrich Claus Becker wird neuer Vizepräsident des Landgerichts Frankfurt am Main. Der bisherige Vizepräsident des LG Gießen tritt sein Amt am 21. November an.