
Berlin, 28.10.2026 (JPD) – Das Landgericht Berlin I hat einen 69-jährigen Mann wegen 22 Fällen schwerer, teilweise mehrfacher Vergewaltigung von insgesamt 14 Frauen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Die 1. Große Strafkammer ordnete zudem die anschließende Sicherungsverwahrung an (Urteil vom 28. Oktober 2026, Az. 501 KLs 14/26).
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte die Frauen zwischen 2016 und 2022 über Internetplattformen kennengelernt. Bei Treffen in seiner Wohnung mischte er ihnen sedierende Substanzen in ihre Getränke und nutzte ihre eingeschränkte oder aufgehobene Widerstandsfähigkeit für sexuelle Übergriffe aus.
Das Gericht wertete die Verabreichung der Substanzen zugleich als gefährliche Körperverletzung. In neun Fällen wurde der Angeklagte außerdem wegen rechtswidriger Bildaufnahmen verurteilt, mit denen er die Taten dokumentiert hatte.
Gericht sieht fortbestehende Gefährlichkeit
Nach Überzeugung der Strafkammer handelte der Angeklagte aus einem Machtmotiv und war trotz einer festgestellten sexuellen Präferenzstörung voll schuldfähig.
Die anschließende Sicherungsverwahrung begründete das Gericht mit einem Hang zu schweren Sexualstraftaten und der weiterhin bestehenden Gefährlichkeit des Mannes. Sechs Geschädigte waren dem Verfahren als Nebenklägerinnen beigetreten.
Der Angeklagte bleibt in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.



