
Berlin, 13. August 2026 (JPD). Nach einem Brandanschlag auf einen Kältebus der Berliner Stadtmission hat das Landgericht Berlin I die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die 42. Große Strafkammer sah die Voraussetzungen des § 63 StGB als erfüllt an.
Nach den Feststellungen des Gerichts setzte der Beschuldigte am 1. Januar 2026 auf einem Parkplatz in Berlin-Mitte einen Kältebus der Berliner Stadtmission in Brand. Menschen wurden bei der Tat nicht verletzt. Der Sachschaden belief sich auf rund 70.000 Euro.
Der Beschuldigte hatte die Tat bereits zu Beginn des Prozesses umfassend eingeräumt. Bestraft werden könne er dafür jedoch nicht, entschied die Strafkammer. Aufgrund einer akuten psychotischen Erkrankung sei er zur Tatzeit nicht schuldfähig gewesen.
Nach Einschätzung des Gerichts sind aufgrund seiner schweren psychischen Erkrankung jedoch weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten. Der Beschuldigte sei deshalb für die Allgemeinheit gefährlich. Die Kammer ordnete daher seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB an.
Das Gericht folgte damit der Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen, der im Verfahren ein Gutachten erstattet hatte. Der Beschuldigte verbleibt vorläufig im Krankenhaus des Maßregelvollzugs.
Unterbringungen nach § 63 StGB werden in Berlin im Krankenhaus des Maßregelvollzugs vollzogen. Dabei handelt es sich um eine geschlossene und gesicherte Einrichtung. Die Maßregel ist grundsätzlich nicht von vornherein zeitlich befristet. Die weitere Unterbringung wird jedoch regelmäßig überprüft und hängt insbesondere davon ab, ob von dem Betroffenen weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit der Revision angefochten werden.
Landgericht Berlin I, Urteil vom 13. August 2026 – 542 KLs 13/26



