Landgericht Berlin verurteilt Drogenbande wegen Schmuggels von 7,7 Tonnen Marihuana

Berlin, 20. August 2026 (JPD). Das Landgericht Berlin I hat zehn Männer im Alter zwischen 25 und 51 Jahren im Zusammenhang mit dem Schmuggel von insgesamt 7,7 Tonnen Marihuana zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die 17. Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten zwischen August 2023 und November 2024 in mehreren Lieferungen Cannabis nach Deutschland gebracht hatten, um es im Berliner Stadtgebiet zu verkaufen.

Die drei Hauptangeklagten wurden jeweils wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis in sieben Fällen schuldig gesprochen.

Gegen den 48-jährigen Mohamad G., dem das Gericht eine tragende Rolle innerhalb der Gruppierung zuschrieb, verhängte die Kammer unter Einbeziehung einer früheren amtsgerichtlichen Verurteilung zwei Gesamtfreiheitsstrafen von zusammen 15 Jahren und sechs Monaten.

Der 45-jährige Andrej F. wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt. Der 41-jährige Dmitrij P., der sich als einziger der Hauptangeklagten in der Hauptverhandlung vollständig geständig gezeigt hatte, erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten.

Sechs Lieferungen kamen per Schiff aus Kanada

Nach den Feststellungen des Landgerichts wurden die insgesamt 7,7 Tonnen Marihuana auf sieben Lieferungen mit jeweils rund 1,1 Tonnen verteilt.

Sechs der Lieferungen wurden demnach auf dem Seeweg aus Kanada nach Deutschland gebracht. Bei der ersten Lieferung konnten Herkunftsland und Transportweg nicht sicher festgestellt werden.

Das Cannabis war in Hohlräumen von Holzladungen versteckt. Nach Überzeugung der Kammer nutzte die Gruppe Tarnfirmen, um den Schmuggel zu verschleiern und die Transporte gegenüber Zollbehörden scheinbar zu legitimieren.

Die Bande sei arbeitsteilig und hochprofessionell vorgegangen. Sieben der zehn Angeklagten stufte das Gericht rechtlich als Mitglieder der Gruppierung ein. Die letzte Lieferung wurde von den Ermittlungsbehörden beschlagnahmt.

Weitere Angeklagte erhalten bis zu fünf Jahre Haft

Die übrigen sieben Angeklagten wurden wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Cannabis beziehungsweise wegen Handeltreibens mit Cannabis zu Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und fünf Jahren verurteilt. Zwei der Strafen setzte das Gericht zur Bewährung aus.

Zudem ordnete die Strafkammer die Einziehung der jeweiligen Taterträge an. Mohamad G. und Andrej F. sollen jeweils 2,34 Millionen Euro zahlen. Bei den übrigen Beteiligten fallen die festgestellten Einziehungsbeträge deutlich geringer aus.

Die Vorsitzende Richterin stellte in der mündlichen Urteilsbegründung klar, dass es sich bei den Taten trotz der teilweisen Legalisierung des Cannabiskonsums nicht um Bagatelldelikte handele. Das Gericht wertete die Taten vielmehr als Fall internationaler organisierter Kriminalität.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Landgericht Berlin I, Urteil vom 20. August 2026 – 5 17 KLs 22/25

Markiert:
Cookie Consent mit Real Cookie Banner