
Frankenthal, 29. Oktober 2026 (JPD) – Eine Frau muss für einen Online-Betrug ihres ehemaligen Partners einstehen, obwohl ihre eigene Beteiligung an der Straftat nicht nachgewiesen wurde. Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) verurteilte die Kontoinhaberin zur Rückzahlung von knapp 6.000 Euro an einen Betrugsopfer (Urteil vom 18. September 2026, Az. 9 O 46/25). Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Der Geschädigte war durch eine Phishing-SMS und den Anruf eines vermeintlichen Bankmitarbeiters getäuscht worden. Anschließend wurden knapp 6.000 Euro unberechtigt auf das Konto der Frau überwiesen. Diese erklärte, ihr damaliger Freund habe das Geld ohne ihr Wissen abgehoben und ausgegeben. Sie habe ihm lediglich ihre Bankkarte überlassen.
Nach Auffassung der Kammer muss die Frau den Betrag unabhängig von ihrer persönlichen Tatbeteiligung zurückerstatten. Das Geld sei ohne Rechtsgrund auf ihrem Konto eingegangen. Weil sie ihrem Partner die Kontonutzung ermöglicht habe, müsse sie sich so behandeln lassen, als habe sie von der kriminellen Herkunft gewusst. Mögliche Ersatzansprüche gegen den Ex-Freund blieben davon unberührt.





