Klage der Seven.One Entertainment Group GmbH gegen Landesmedienanstalt erfolgreich – TV-Sendung verstößt nicht gegen Menschenwürde
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11. Oktober 2023 einen Bescheid der Landesmedienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (Beklagte) aufgehoben, in dem eine am 2. November 2020 um 20:15 Uhr ausgestrahlte Folge der Sendung „Lebensretter Hautnah – Wenn jede Sekunde zählt“ auf Sat.1 durch die Beklagte beanstandet wurde, weil sie gegen die…