Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11. Oktober 2023 einen Bescheid der Landesmedienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (Beklagte) aufgehoben, in dem eine am 2. November 2020 um 20:15 Uhr ausgestrahlte Folge der Sendung „Lebensretter Hautnah – Wenn jede Sekunde zählt“ auf Sat.1 durch die Beklagte beanstandet wurde, weil sie gegen die Menschenwürde verstoße. 

 

Die Klage des betroffenen Medienunternehmens, zu dem Fernsehsender wie ProSieben, Sat.1 und Kabel eins gehören, gegen die Beanstandung war erfolgreich. In der unverpixelten Darstellung der akuten Folgen eines epileptischen Anfalls unter Verwendung von Nahaufnahmen des Betroffenen sah die für Medienrecht zuständige 11. Kammer keine Verletzung der Menschenwürde. In den fraglichen Szenen sei keine zielgerichtete, den Achtungsanspruch des Menschen negierende Darstellung zu erkennen gewesen. Bei einem in Frage stehenden Verstoß gegen die Menschenwürde sei, so die Kammer, auch der Gesamtcharakter der Sendung zu beachten, der keine menschenfeindliche Stoßrichtung aufweise, sondern vornehmlich in der realitätsnahen Dokumentation der Arbeit von Rettungskräften liege.

 

Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Das Urteil (Az. 11 A 185/21) ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte kann binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragen.

(c) VG Schleswig-Holstein, 13.10.2023

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