Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin rechtskräftig
Die Umbenennung der Berliner Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße ist rechtmäßig und kann von Anwohnern nicht erfolgreich angefochten werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wies den Antrag auf Berufungszulassung ab.