Magistrat darf vorläufig keine Pacht- oder Nutzungsverträge für Windkraftanlagen im Braunfelser Wald unterzeichnen
Mit Eilbeschluss vom 16. April 2025 hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen der Stadt Braunfels aufgegeben, vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Zulässigkeit des am 27. März 2025 eingereichten Bürgerbegehrens „Erhaltet den Braunfelser Wald“ keine Pacht- oder Nutzungsverträge für Windkraftanlagen im Braunfelser Wald zu unterzeichnen.