EY zur Einsicht in „Wirecard-Akten“ verurteilt
Die 31. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart hat mit am 15. November 2022 verkündetem Urteil die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH antragsgemäß zur Auskunftserteilung und Einsicht in Handakten zur Prüfung des Jahresabschlusses der Wirecard AG verurteilt. Ernst & Young muss außerdem, wie vom Kläger beantragt, konkrete Fragen im Zusammenhang…