Justiz

    Keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidassistenz eines Arztes – Beschwerde bleibt erfolglos

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Arztes nicht zur Entscheidung angenommen, der wegen Totschlags infolge geleisteter Suizidassistenz zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Die Begründung genügte nicht den Anforderungen, insbesondere wurde keine schlüssige Grundrechtsverletzung dargelegt.

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    Drei Jahre Haft für Münchner Uhrmacher – Schmuckdiebstähle im Wert von über einer Million Euro

    Das Amtsgericht München hat einen 34-jährigen Uhrmachermeister wegen besonders schweren Diebstahls in 36 Fällen zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 1,17 Millionen Euro angeordnet. Der geständige Angeklagte hatte über Jahre hinweg bei zwei Arbeitgebern Uhren, Edelsteine und Schmuck entwendet und in erheblichem Umfang…

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    AGB-Klausel unwirksam – Bank zur individuellen Kundenbenachrichtigung verpflichtet

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Bank Kunden individuell über die Unwirksamkeit einer in Verträgen über Spareinlagen verwendeten Klausel zum Verwahrentgelt informieren muss. Die gerichtliche Untersagung allein beseitige die fortbestehende Fehlvorstellung der Verbraucher nicht, weshalb eine persönliche Benachrichtigung per Post oder E-Mail erforderlich sei.

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    Anklage gegen mutmaßliche Cyberbetrüger – Millionenverluste durch gefälschte Trading-Plattformen

    Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitglieder eines internationalen Betrugsnetzwerks erhoben, das über manipulierte Trading-Plattformen hunderte Anleger um Millionenbeträge geschädigt haben soll. Der Hauptangeklagte soll ein weltweites Geflecht von Scheinfirmen genutzt und auf diese Weise über 5,6 Millionen Euro erlangt haben.

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    Sexismus und Machtmissbrauch: Landesarbeitsgericht Köln spricht Arbeitnehmerin hohe Abfindung zu

    Das Landesarbeitsgericht Köln hat die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses wegen schwerer Pflichtverletzungen des Geschäftsführers bestätigt und eine Abfindung von 68.153,80 Euro festgesetzt. Die Klägerin hatte unter anderem wegen sexistischen und willkürlichen Äußerungen sowie Machtmissbrauchs eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelt, was die außergewöhnlich hohe Abfindung rechtfertigte.

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