Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung des Nordhäuser Oberbürgermeisters bestätigt
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat durch Beschluss vom 29. April 2024 die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 26. Juli 2023 zurückgewiesen, durch den die vorläufige Dienstenthebung des Oberbürgermeisters der Stadt Nordhausen ausgesetzt worden war.