Behörde darf das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge im Einzelfall untersagen
Mit Urteil vom 23. Mai 2025 – 1 A 176/23 – hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden, dass die Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall auf Grundlage des § 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) die Untersagung aussprechen kann, mit erlaubnisfreien Fahrzeugen – dazu zählen etwa Fahrräder und E-Scooter – am Straßenverkehr teilzunehmen.