Im Rahmen einer Feierstunde hat Justizministerin Petra Berg den neuen Präsidenten des Saarländischen Oberverwaltungsgerichts Dr. Wolfgang Kiefer in sein Amt eingeführt und zugleich seinen Vorgänger Michael Bitz verabschiedet. Anwesend waren neben Vertreterinnen und Vertretern von saarländischer Politik und Justiz auch der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts Professor Korbmacher wie auch weitere Präsidentinnen und Präsidenten der höchsten Verwaltungsgerichte der Länder.

Petra Berg: „Michael Bitz hat seit 2014 als Präsident des Oberverwaltungsgerichts die Rechtsprechung im Saarland mit allerhöchster Kompetenz geprägt. Für seinen jahrzehntelangen Einsatz in der saarländischen Justiz möchte ich ihm herzlich danken. Sein Nachfolger Dr. Wolfgang Kiefer darf sich der Unterstützung meines Hauses gewiss sein. Ich wünsche ihm für die Ausübung seines neuen Amtes eine glückliche Hand.“

Dr. Wolfgang Kiefer, der der saarländischen Justiz seit 1993 angehört, war mit Ausnahme einer kurzen Station bei der Staatsanwaltschaft stets der Verwaltungsgerichtsbarkeit treu geblieben. Zudem war Dr. Kiefer zeitweise an das Ministerium der Justiz sowie von 2004 bis 2006 an das Bundesverwaltungsgericht abgeordnet.

Hintergrund:

Im Saarland existiert jeweils ein Verwaltungs- und ein Oberverwaltungsgericht. Seit 2005 befinden sich beide Gerichte an einem gemeinsamen Standort in der Kaiser-Wilhelm-Straße in Saarlouis.

Die Verwaltungsgerichte sind nach § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art zuständig, sofern diese nicht ausdrücklich anderen Gerichtsbarkeiten zugewiesen sind (z.B. im Sozial- und Steuerrecht). Die betrifft vor allem Verfahren, die das Verhältnis zwischen Bürger und Staat betreffen, wie etwa die Bereiche des Asyl- und Ausländerrechts, des Baurechts, des Beamtenrechts, des Gewerberechts, des Polizeirechts, des Schulrechts und des Versammlungsrechts.

Das Verwaltungsgericht entscheidet innerhalb seiner Zuständigkeit im ersten Rechtszug grundsätzlich über alle Streitigkeiten, für die der Verwaltungsrechtsweg offensteht (§ 45 VwGO). Das Oberverwaltungsgericht nimmt in einem dreistufigen Aufbau der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit mit dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als oberstem Gericht des Verwaltungsrechtswegs in erster Linie die Funktion eines Rechtsmittelgerichts zur Überprüfung erstinstanzlicher Entscheidungen des Verwaltungsgerichts in Beschwerde- oder Berufungsverfahren wahr. Weiterhin ist es für Normenkontrollverfahren und für besonders bestimmte Verfahren (§ 48 VwGO) erstinstanzlich zuständig

(c) JM Saarland, 27.03.2024

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