Räum- und Streupflicht: Bei erkennbarer Untätigkeit der beauftragten Firma haftet der Grundstückseigentümer dennoch
Winterzeit – Zeit der Glätte und des Schnees. Die Frage, die sich dabei immer wieder stellen kann: Hafte ich, wenn auf meinem Grundstück wegen Glätte ein Dritter verunglückt? Das Landgericht Köln entschied nun in einem Fall, dass dem Geschädigten ein Schadensersatzanspruch zustehen kann, auch wenn der grundsätzlich Räum- und Streupflichtige…