Heute, 18.12.2023 hat der Präsident des Amtsgerichts Köln Dr. Dietmar Dumke den ersten Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern des Amtsgerichtsbezirks ihre schuss‐ und stichfesten Schutzwesten überreicht.

Ebenso wie beim Amtsgericht Köln werden in diesen Tagen in ganz Nordrhein‐ Westfalen die Schutzwesten ausgeliefert. Damit hat Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach Wort gehalten. Nach seinem Amtsantritt wurde vor rund einem Jahr der Rahmenvertrag über die Beschaffung von Schutzwesten für den nordrhein‐westfälischen Gerichtsvollzieherdienst abgeschlossen.

Präsident des Amtsgerichts Köln Dr. Dietmar Dumke:
„Ich freue mich heute die ersten Schutzwesten an unsere Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher übergeben zu dürfen und bin überzeugt, dass die Westen zu einem Sicherheitsgewinn im Berufsalltag
beitragen.“

Bis Juni 2023 wurden die Schutzwesten beim Hersteller in Auftrag gegeben. Zeitgleich und zum Teil auch noch in der Folgezeit fanden die erforderlichen individuellen Vermessungen und Einweisungen statt. Noch im November hatte Minister Dr. Limbach auf dem Landesverbandstag des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes in Neuss bekräftigt, dass die Auslieferung der ersten Schutzwesten in diesem Jahr beginnen wird.

Von den rund 950 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern in ganz Nordrhein‐Westfalen haben rund 700 eine Schutzweste bestellt. Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher entscheiden nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen, in welchen Situationen sie die Schutzwesten tragen.

Das Ministerium der Justiz hat allerdings die nachdrückliche Empfehlung ausgesprochen, die Schutzweste insbesondere bei Räumungen, Kindeswegnahmen und bei Vollstreckungshandlungen, zu denen die Polizei hinzugezogen wird, anzulegen. Das richtige Anlegen der Schutzweste wird in die Fortbildungsangebote der Justiz integriert.

Nachdem der Gerichtsvollzieherdienst bereits mit einem mobilen Notruf‐ und Alarmierungsgerät – kurz: „moNA“ – ausgestattet wurde, stellen die Schutzwesten eine weitere Maßnahme dar, um die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Außeneinsatz besser vor Übergriffen zu schützen. Darüber hinaus hat das Ministerium der Justiz in diesem Monat sogenannte Reizstoffsprühgeräte beschafft, die den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern zur Eigensicherung in Fällen der Notwehr oder Nothilfe im kommenden Jahr nach einer entsprechenden Schulung zur Verfügung gestellt
werden sollen.

(c) LG Köln, 18.12.2023

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