Beschwerden in Kitaplatz-Verfahren gegen Stadt Münster bleiben erfolglos
Mit dem Angebot eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung, die per Auto 4,3 km bzw. mit dem Fahrrad 3,2 km vom Wohnort entfernt ist, hat die Stadt Münster den Betreuungsanspruch eines 2-jährigen Kindes erfüllt. Die Stadt ist auch nicht verpflichtet, dem Kind einen Betreuungsplatz in einer deutlich näher gelegenen Einrichtung eines…