Geschlechtsangleichende Behandlung von Mann zu Frau: Anspruch auf Kryokonservierung der Samenzellen gegen Krankenkasse
Personen, die auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung eine geschlechtsangleichende Behandlung von Mann zu Frau durchführen, können einen Anspruch auf Kryokonservierung ihrer Samenzellen haben. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 28/23 R).