Kranunfall Bad Homburg: OLG Frankfurt verurteilt Eigentümer und Aufbauunternehmen
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass Kraneigentümer, Aufbauunternehmen und Geschäftsführer nach einem tödlichen Kranunfall in Bad Homburg gesamtschuldnerisch haften. Der mit der wiederkehrenden Prüfung betraute Sachverständige bleibt hingegen ohne Haftung.