Wiederkehrende Ausbaubeiträge in Bendorf rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage gegen wiederkehrende Ausbaubeiträge in Bendorf abgewiesen. Die Richter sahen keine Fehler bei der Bildung der Abrechnungseinheit 7 und bestätigten damit die Rechtmäßigkeit der Erhebung.