Ausweisung eines Bremer Salafisten-Predigers nach Tunesien rechtskräftig
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines salafistischen Predigers gegen die Nichtzulassung der Revision verworfen. Damit bleibt die Ausweisung des Mannes nach Tunesien rechtskräftig. Lediglich das ursprünglich verhängte 20-jährige Einreise- und Aufenthaltsverbot wurde aufgehoben.