Bundesarbeitsgericht

Nichtigkeitsklage ist kein statthafter Rechtsbehelf bei Rüge der Verletzung der Vorlagepflicht gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV

Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat über eine Nichtigkeitsklage entschieden, mit der eine Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gerügt wurde, weil der Senat bei Erlass der angegriffenen Entscheidung vom 8. November 2022 seine Vorlageverpflichtung an den Gerichtshof der Europäischen…

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Auskunftsansprüche gegen gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien 

Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien (hier: die Gemeinnützige Urlaubskasse sowie die Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks) im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben vornehmen, können keine Auskunftsansprüche nicht mitgliedschaftlich verbundener Dritter in Bezug auf die insoweit entstandenen Kosten begründen. Die Kläger begehren von den Beklagten Auskünfte über die Kosten…

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Bundesarbeitsgericht stellt Jahresbericht 2023 vor

Im vergangenen Jahr gingen 1.391 Sachen ein. Davon waren 23,72 Prozent (330 Sachen) Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren. Erledigt wurden 1.503 Sachen. Von den erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden waren 19,13 Prozent erfolgreich. Die Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden belief sich auf 4,82 Prozent. Anhängig waren am Ende des Berichtsjahres noch 813…

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Webinar statt Präsenzschulung? Weiter Beurteilungsspielraum beim betriebsverfassungsrechtlichen Schulungsanspruch

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Betriebsräte Anspruch auf für die Betriebsratsarbeit erforderliche Schulungen, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Davon können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann erfasst sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet. Bei der Arbeitgeberin – einer Fluggesellschaft – ist durch Tarifvertrag…

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Massenentlassung: Rechtsfolgen von Fehlern im Anzeigeverfahren – Anfrage an den 2. Senat wegen geplanter Änderung der Rechtsprechung

Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat durch Beschluss vom 14. Dezember 2023.- 6 AZR 157/22 (B) – nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG angefragt, ob der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts an seiner Rechtsauffassung festhält, dass eine im Rahmen einer Massenentlassung erklärte Kündigung nichtig ist, wenn im Zeitpunkt ihres…

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11. Europarechtliches Symposion beim Bundesarbeitsgericht im Juni 2024 – 70 Jahre Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht veranstaltet gemeinsam mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V. gut sieben Jahrzehnte nach dem Beginn der europäischen Einigung am 6. und 7. Juni 2024 ein Europarechtliches Symposion. Im Mai 2024 begeht das Bundesarbeitsgericht zudem sein 70-jähriges Bestehen. Deshalb beginnt das 11. Europarechtliche Symposion mit einer Festrede von Herrn Bundesminister…

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