Kein presserechtlicher Anspruch auf Auskunft über die Einschätzung des BND zur Ukraine
Den Antrag eines Journalisten, den Bundesnachrichtendienst (BND) im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihm Auskünfte im Zusammenhang mit dessen Öffentlichkeitsarbeit zur militärischen Situation in der Ukraine zu erteilen, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute überwiegend abgelehnt.