Niedersächsische Justiz informiert über die Zuweisung von Geldauflagen 2022: 5,3 Millionen an gemeinnützige Einrichtungen
Die Justizbehörden in Niedersachsen haben gemeinnützigen Organisationen im Jahr 2022 insgesamt rund 5,33 Mio. Euro zugewiesen. Die Zuweisungen beruhen auf Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren, in denen Tatverdächtigen bzw. rechtskräftig verurteilten Straftätern Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen auferlegt wurden. Gut 1,51 Mio. Euro gingen an Einrichtungen des allgemeinen Sozialwesens. Rund 910.000 Euro…