Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Der BFH stellt klar: Für den Kindergeld-Vorrang zählt der Lebensmittelpunkt des Kindes, nicht die Höhe der Unterhaltsleistungen.
Das VG Karlsruhe verpflichtet die Eigentümerin von Schloss Gondelsheim, ein Fledermausquartier zugänglich zu halten.
BayVGH erlaubt den Neubau der Kampenwandseilbahn. Bei nächtlichen Sonderfahrten verlangt das Gericht besseren Schutz für Birkhühner.
Der BGH bestätigt die lebenslange Haft im Bonner Mordfall von 1992. Neu entschieden werden muss nur über einen möglichen Härteausgleich.
Der Volksentscheid „Hamburg testet Grundeinkommen“ bleibt gültig. Das Verfassungsgericht sah trotz eines Fehlers keinen Grund für eine Wiederholung.
Die Polizei darf Protestierenden kein Aufenthaltsverbot „auf Vorrat“ erteilen, das ihre Versammlungsfreiheit beschränkt, entschied das VG Berlin.
Der Verdächtige im Fall Tanja K. bleibt in Untersuchungshaft. Das OLG Schleswig-Holstein sieht weiter dringenden Tatverdacht wegen Totschlags.
Ärzte dürfen selbst hergestellte Arzneimittel nur mit Ausgangsstoffen produzieren, die anerkannten pharmazeutischen Regeln entsprechen, entschied das BVerwG.
Die Stadt Soest muss über einen Standplatz für die Allerheiligenkirmes neu entscheiden. Das VG Arnsberg beanstandet die Bevorzugung von Altbeschickern.
Der BGH erklärt Amazons Klausel zur Erhöhung der Prime-Mitgliedsgebühr für unwirksam. Parallel läuft eine Sammelklage auf Rückzahlung.
Benjamin Bünemann ist neuer Direktor des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal. Zuvor war er Vizepräsident des Amtsgerichts Bremerhaven.
Der Görlitzer Park bleibt ohne feste Öffnungszeiten. Das OVG Berlin-Brandenburg hält die Verfügung der Senatsverwaltung für rechtswidrig.