
Arnsberg, 02.10.2026 (JPD) – Die Stadt Soest muss über die Bewerbung eines Marktbeschickers für die diesjährige Allerheiligenkirmes neu entscheiden. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat das bisherige Auswahlverfahren beanstandet, weil Neubewerber gegenüber bereits bekannten und bewährten Beschickern keine realistische Zulassungschance erhalten.
Der Antragsteller hatte sich mit einem Süßwarengeschäft um einen Standplatz beworben, war von der Stadt jedoch abgelehnt worden. Sein Eilantrag hatte nun teilweise Erfolg.
Nach Auffassung der 1. Kammer hat die Stadt ihr Auswahlermessen nicht fehlerfrei ausgeübt. Das Kriterium „bekannt und bewährt“ erhalte bei der praktizierten Vergabe einen zu hohen Stellenwert und werde damit der gesetzlich garantierten Marktfreiheit nicht gerecht.
Erforderlich sei ein Vergleich der Geschäfte von Altbeschickern und Neubewerbern nach denselben Maßstäben. Ein solcher Vergleich der jeweiligen Attraktivität habe im Auswahlverfahren der Stadt nicht stattgefunden.
Einen unmittelbaren Anspruch auf einen Standplatz sprach das Gericht dem Antragsteller allerdings nicht zu. Wegen der zahlreichen weiteren Bewerbungen sei nicht erkennbar, dass allein seine Zulassung die einzig rechtmäßige Entscheidung wäre. Die Stadt muss deshalb erneut über seine Bewerbung entscheiden.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.
VG Arnsberg, Beschluss vom 30.09.2026 – 1 L 643/26




