
Arnsberg, 17. Juni 2026 (JPD) Der Wolfsrüde GW1896m „Milan“ oder ein vergleichbarer männlicher adulter Wolf darf vorerst nicht abgeschossen werden. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat mit einem sogenannten Hängebeschluss vom 16. Juni 2026 die Vollziehung einer entsprechenden jagdrechtlichen Genehmigung des Kreises Olpe bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren ausgesetzt (Az. 8 L 726/26).
Der Kreis Olpe hatte die Jagd auf den Wolf in vier Revieren des Kreisgebiets genehmigt, um weitere Schäden in der Landwirtschaft abzuwenden. Gegen die Genehmigung wandte sich eine Naturschutzorganisation mit einer Klage sowie einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Arnsberg.
Die 8. Kammer entschied noch am Tag des Eingangs der Verfahren, die Genehmigung vorläufig nicht vollziehen zu lassen. Damit soll verhindert werden, dass vor einer gerichtlichen Prüfung vollendete Tatsachen geschaffen werden. Über den eigentlichen Eilantrag hat das Gericht bislang noch nicht entschieden.
Mit dem Hängebeschluss bleibt die Abschussgenehmigung zunächst außer Vollzug. Erst nach der Entscheidung der Kammer im Eilverfahren wird feststehen, ob der Abschuss des Tieres rechtmäßig umgesetzt werden darf.
Gegen den Beschluss können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen.



