
Hamburg, 02.10.2026 (JPD) – Der Volksentscheid „Hamburg testet Grundeinkommen“ vom Oktober 2025 wird nicht wiederholt. Das Hamburgische Verfassungsgericht hat die Anträge von fünf Stimmberechtigten zurückgewiesen. Sie hatten die Abstimmung wegen mehrerer behaupteter Verfahrensfehler für ungültig erklären lassen wollen. Das Verfahren betraf den 2025 mehrheitlich abgelehnten Gesetzentwurf für einen Modellversuch zum Grundeinkommen. Hamburgisches Verfassungsgericht
Nach der Entscheidung lag kein Fehler vor, der das Abstimmungsergebnis in einer Weise beeinträchtigt hätte, die eine Aufhebung rechtfertigt. Das Gericht betonte, dass im Verfahren nach § 27 Abs. 2 Satz 1 VAbstG nicht das gesamte politische Verfahren der Volkswillensbildung überprüft werde. Entscheidend seien Fehler im Abstimmungsverfahren und deren mögliche Ergebnisrelevanz.
Rechtlich nicht zu beanstanden war demnach insbesondere der Zeitpunkt, zu dem die Abstimmungsunterlagen versandt worden waren. Bereits vor der Verhandlung hatten die Antragsteller geltend gemacht, dass ein Teil der Stimmberechtigten seine Stimme habe abgeben können, bevor Plakatwerbung ohne Sondergenehmigung möglich gewesen sei. Hamburgisches Verfassungsgericht
Auch Äußerungen von Mitgliedern des Hamburger Senats vor der Abstimmung führten nach der Entscheidung nicht zur Ungültigkeit. Das Gericht ordnete die beanstandeten Aussagen als Äußerungen in parteipolitischer beziehungsweise privater Funktion und nicht als amtliche Stellungnahmen ein.
Teilweise Erfolg hatte die Kritik dagegen an der Stellungnahme der Regierungsfraktionen im amtlichen Informationsheft. Die dortige Aussage, der Modellversuch solle „laut Initiative mindestens 46 Millionen Euro kosten“, war nach Auffassung des Gerichts in Verbindung mit weiteren Angaben nicht mehr mit dem Sachlichkeitsgebot vereinbar.
Dieser Fehler reichte jedoch nicht für eine Aufhebung des Abstimmungsergebnisses. Das Informationsheft habe auch die Position der Volksinitiative und der übrigen Fraktionen enthalten. Zudem war das für einen erfolgreichen Volksentscheid erforderliche Zustimmungsquorum deutlich verfehlt worden: Nach dem festgestellten Ergebnis entfielen 213.380 Ja-Stimmen auf den Entwurf, erforderlich waren mindestens 262.609. Hamburg
Der hilfsweise gestellte Antrag auf isolierte Feststellung einzelner Rechtsverstöße war unzulässig. Das Verfahren nach dem Volksabstimmungsgesetz ermögliche nur eine Entscheidung über die Gültigkeit des Volksentscheids.
Hamburgisches Verfassungsgericht, Urteil vom 02.10.2026 – HVerfG 10/25



