Mord in Bonn-Bad Godesberg 1992: BGH bestätigt lebenslange Haft

Karlsruhe, 02.10.2026 (JPD) – Die Verurteilung eines Mannes wegen des Mordes an einer jungen Frau in Bonn-Bad Godesberg im Jahr 1992 ist weitgehend rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen den Schuld- und Strafausspruch verworfen. Damit bleibt es bei der lebenslangen Freiheitsstrafe.

Nach den Feststellungen des Landgerichts Bonn war der Angeklagte in der Nacht zum 18. Oktober 1992 in die Erdgeschosswohnung der Frau eingedrungen, hatte sie vergewaltigt und anschließend erdrosselt. Das Gericht ging davon aus, dass er sie tötete, weil sie sein Gesicht gesehen hatte und er seine Entdeckung verhindern wollte. Anschließend legte er zur Beseitigung von Spuren einen Schwelbrand in der Wohnung.

Erst nach Wiederaufnahme der Ermittlungen im Rahmen der nordrhein-westfälischen „Cold-Case-Initiative“ im Jahr 2021 konnte der Mann durch weitere Untersuchungen von am Tatort gesicherten DNA-Spuren als Täter ermittelt werden.

Das Landgericht Bonn hatte ihn im März 2026 wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Eine besondere Schwere der Schuld stellte es unter anderem wegen der seit der Tat vergangenen mehr als 30 Jahre nicht fest.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs beanstandete lediglich, dass das Landgericht nicht über einen möglichen Härteausgleich entschieden hatte. Hintergrund ist eine mehrjährige Haftstrafe aus einer Verurteilung des Angeklagten im Jahr 1995, mit der heute keine Gesamtstrafe mehr gebildet werden kann.

In diesem begrenzten Umfang muss erneut verhandelt und entschieden werden. Dabei geht es um eine mögliche Anrechnung auf die Mindestverbüßungsdauer der lebenslangen Freiheitsstrafe. Schuldspruch und lebenslange Freiheitsstrafe bleiben bestehen.

BGH, Beschluss vom 21.09.2026 – 2 StR 377/26
Vorinstanz: LG Bonn, Urteil vom 09.03.2026 – 24 Ks – 900 Js 141/25 – 11/25

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