Frankfurt am Main, 1. Oktober 2025 (JPD) – Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Reiserücktrittsversicherung nicht für Kosten aufkommen muss, wenn ein Fluggast aufgrund fehlender Zeitreserven seinen Flug verpasst. Im konkreten Fall hatte eine Reisende ihren Flug nach Hawaii nicht antreten können, nachdem eine Vollsperrung auf der Anfahrt zu erheblichen Verzögerungen geführt hatte. Das Gericht stellte klar, dass Versicherungsleistungen nur dann greifen, wenn der Reiseantritt auch bei zumutbarer Vorsorge unvermeidbar verhindert wird.

Die Klägerin war am frühen Morgen mit einem Mietwagen von Kiel zum Flughafen Hamburg gefahren. Wegen eines Unfalls kam es zu einer zweistündigen Vollsperrung, sodass sie den Abflug um 6.45 Uhr nicht mehr erreichte. Ihre Klage auf Erstattung von Mehrkosten in Höhe von rund 9.000 Euro blieb vor dem Landgericht Frankfurt am Main und nun auch in zweiter Instanz erfolglos. Die Richter wiesen darauf hin, dass jeder Reisende ausreichend Zeitpuffer für unvorhersehbare Verzögerungen einplanen müsse.

Reiserücktrittsversicherung greift nicht bei fehlendem Sicherheitspolster

Nach Auffassung des Senats war der Reiseantritt nicht „unvermeidbar“ im Sinne der Versicherungsbedingungen. Wer ohne Sicherheitspolster zum Flughafen fahre, müsse mit Risiken wie Staus oder Unfällen rechnen. Das Gericht verwies darauf, dass Fluggesellschaften und Flughäfen ausdrücklich empfehlen, zwei bis drei Stunden vor Abflug am Airport einzutreffen. Da die Klägerin trotz geplanter Ankunft zwei Stunden vor Abflug keinen zusätzlichen Zeitpuffer einkalkuliert hatte, sei das Risiko des verspäteten Erscheinens selbst verursacht.

Das OLG Frankfurt betonte, dass Unfälle im Straßenverkehr ein allgemeines Risiko darstellen, das in die Reiseplanung einzubeziehen ist. Hätte die Klägerin ein Sicherheitspolster von mindestens 15 Minuten eingeplant, hätte sie die Unfallstelle noch rechtzeitig passieren und den Flug antreten können. Nach einem entsprechenden Hinweis des Gerichts nahm sie ihre Berufung schließlich zurück.

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