Iraker soll als Kämpfer für den IS tätig gewesen sein – Prozess beginnt im September

Frankfurt am Main, 19. August 2026 (JPD). Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Anklage gegen einen 32-jährigen irakischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) zugelassen. Der Staatsschutzsenat eröffnete mit Beschluss vom 6. August 2026 das Hauptverfahren.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main wirft dem Angeklagten vor, sich dem IS angeschlossen und für die Vereinigung betätigt zu haben. Spätestens im Januar 2016 soll er innerhalb des IS eine militärische Ausbildung durchlaufen und einen Treueeid auf die Organisation abgelegt haben.

Von Januar bis September 2016 soll sich der Angeklagte in das Verbandsleben des IS eingegliedert und als Kämpfer auf irakischem oder syrischem Staatsgebiet eingesetzt worden sein. Nach Angaben des Gerichts soll er dabei verschiedenen Einheiten und Untereinheiten des sogenannten Kriegsministeriums des IS („Diwan al-Jund“) angehört haben. Im Gegenzug soll er Geldleistungen von der Organisation erhalten haben.

Der Angeklagte reiste nach Angaben des Oberlandesgerichts im Jahr 2022 nach Deutschland ein. Der Tatverdacht entstand, nachdem seine Personendaten in mutmaßlichen Mitgliederlisten des IS gefunden worden waren. Die Listen waren den deutschen Behörden von US-amerikanischen Stellen zur Verfügung gestellt und anschließend vom Bundeskriminalamt ausgewertet worden.

Der 32-Jährige befindet sich seit dem 23. Januar 2026 in Untersuchungshaft.

Die Hauptverhandlung vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main soll am 24. September 2026 beginnen. Weitere Verhandlungstermine sind für den 29. September sowie den 20., 22., 26. und 30. Oktober und den 2., 6., 13. und 16. November 2026 vorgesehen.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 6. August 2026 – 5 St 1/26

Markiert:
Cookie Consent mit Real Cookie Banner