VG Köln: Stadt Köln muss über Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h neu entscheiden
Die Stadt Köln muss an vier Stellen im Stadtgebiet Anträge auf Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h aus Lärmschutzgründen neu bescheiden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit den Beteiligten heute zugestellten Urteilen entschieden. Konkret betroffen sind Straßenabschnitte der Straßen „An St. Katharinen“, „Mommsenstraße“, „Krefelder Straße“ und „Clevischer Ring“. Anwohner…