BVerwG: Kommandeure müssen bei privaten Internetauftritten die Auswirkungen auf ihr berufliches Ansehen beachten
Der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat heute die Rechtsbeschwerde einer Bataillonskommandeurin gegen eine disziplinarrechtliche Entscheidung des Truppendienstgerichts Süd zurückgewiesen und betont, dass Soldaten in besonders repräsentativen Funktionen auch bei privaten Internetauftritten bei der Form ihres Auftretens Zurückhaltung üben müssen. Die überdurchschnittlich bekannte Kommandeurin hatte in einem Dating-Portal ein Profilbild von…