OVG NRW: Berufung im Prozess um Räumung des Hambacher Forstes zugelassen
Das Oberverwaltungsgericht hat im Verfahren über die Räumung des Hambacher Forsts auf Antrag der Stadt Kerpen durch heute zugestellten Beschluss vom 7. April 2022 die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. September 2021 zugelassen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte entschieden, dass die Räumung und Beseitigung von Baumhäusern und anderen…