Das Sozialgericht Düsseldorf war das erste Sozialgericht in NRW, das die elektronische Akte pilotiert hat. Nach Beginn der Pilotierung im Jahr 2020wurde die elektronische Akte im Jahr 2021 in weiteren 20 Kammern eingeführt. Damit verbunden war die technische Ausstattung von Heimarbeitsplätzen, die es dem Gericht ermöglich hat, auch in Pandemiezeiten den Gerichtsbetrieb weitestgehend einschränkungslos offen zu halten. Hierdurch setzt sich die sowohl für die Rechtssuchenden als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfreuliche Entwicklung der Digitalisierung in der Sozialgerichtsbarkeit fort. In diesem Monat werden die noch fehlenden Kammern in die elektronische Akte überführt, das Gericht wird dann also komplett umgestellt sein.
Dass der Gerichtsbetrieb trotz der auch im Gericht spürbaren Veränderungen aufgrund der Corona-Pandemie – aktuell stehen den 45 Richterinnen und Richtern lediglich drei Sitzungssäle zur Verfügung – nahezu ohne Einschränkungen aufrecht erhalten wurde, lässt sich auch an den statistischen Zahlen ablesen.
Im Jahr 2021 gingen insgesamt 12.414 Verfahren beim Sozialgericht Düsseldorf ein; davon betrafen 1.014 Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Erledigt wurden 11.405 Verfahren, davon entfielen 1.012 auf den einstweiligen Rechtsschutz, was nahezu der Anzahl der Eingänge entspricht und zeigt, dass insbesondere im Bereich der Eilverfahren trotz der Pandemie unmittelbare Rechtsschutzgewährung erfolgen konnte.
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf, Pressemitteilung vom 8. April 2022