OLG Hamm: Ehrenamt im Senat für Landwirtschaftssachen
Für sogenannte Landwirtschaftssachen sieht das Gesetz seit 1953 eine Entscheidung durch die hierfür eingerichteten Landwirtschaftsgerichte vor, die in erster Instanz bei den Amtsgerichten gebildet sind. In zweiter Instanz entscheidet der Senat für Landwirtschaftssachen beim Oberlandesgericht. Um den fachlichen Besonderheiten dieser Verfahren Rechnung zu tragen, bei denen es beispielsweise um Landpachtverträge…